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Ich weiss nicht wie das gesetzlich alles ist, aber wir haben damals an einem privatem Internat zum Abschluss unserer Lehrerin was schenken wollen. Sie meinte dann, das wir danach zu ihr kommen sollten, weil wir ja dann keine offiziellen schüler mehr sind.
So hättet ihr das evtl auch machen können. Sobald die Lehrerin nicht mehr offiziell an der Schule arbeitet, sollte sie das ja annehmen dürfen.
Generell find ich persönlich gestaltete Geschenke aber immer schöner:)

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Normalerweise sind kleinere Geschenke wie eine Flasche Wein oder Pralinen immer erlaubt. Bei den Schulen unserer Kinder war es bis jetzt immer so geregelt Geschenke bis max 15€ sind erlaubt und alles was darüber geht benötigt die Zustimmung des Dienstherrn. Also zb vertreten durch die Schulleitung oder das zugehörige Amt/Landratsamt. Wir haben beim Schulwechsel der netten Lehrerin in der Grundschule (zur Wiedergutmachung) ein Wellnesstrip für 3 Tage spendiert, nach Zustimmung des Schulleiters durften wir das Geschenk übergeben. Jedenfalls ist das bei Anstalten des öffentlichen Rechts so, wie das bei privaten Einrichtungen gehandhabt wird kann ich dir leider nicht sagen, aber Vermute, dass das auch vom AG genehmigungspflichtig ist.

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Hey!

Ich weiß nicht- aber wenn ihr ihr das nicht im Dienst schenken dürft, wartet doch ab, bis sie in Rente ist 😀
Dann ist es doch keine Bestechung mehr, weil sie aD ist.

Liebe Grüße
Schoko