Elterngeld beim 2. Kind bei Kleingewerbe

Hallo ihr Lieben,

unsere Tochter ist im März 2021 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit und das Elterngeld plus gewählt.
Im November 2021 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet. Verdiene jedoch nicht viel damit. Das ist eher ein kleines Taschengeld für mich. Wie sieht es nun mit der Kinderplanung des zweiten Kindes aus?

Wir planen nämlich dieses Jahr schwanger zu werden, sodass wir einen Altersabstand zwischen den Kindern von zwei Jahren haben. Sprich die Geburt des zweiten Kindes soll noch (am liebsten) in der Elternzeit geschehen.

Wie würde dann das Elterngeld aussehen, bzgl. des Kleingewerbes? Ich habe einmal gelesen, dass dann das Jahr zuvor genommen wird, also vor Geburt des ersten Kindes. Ist das so korrekt? Oder greift dies in meinem Fall nicht, da das Kleingewerbe bis zur Geburt des zweiten Kindes wahrscheinlich schon ein komplettes Jahr besteht?


Vielen Dank schon einmal für eure Antworten und eure Erfahrungen.

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Du kannst maximal 14 Monate Elternzeit ausklammern (in denen du EG bezogen hast). Der Rest setzt sich dann aus deinem Kleingewerbe und ggf. Noch ein paar Monaten vor deiner jetzigen EZ zusammen.

Finanziell gesehen ist euer Plan also "Mist", dafür müsstest du schon schwanger sein jetzt. Vielleicht kannst du in deiner jetzigen EZ noch etwas verdienen?

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Wenn ich keinen Denkfehler habe, könnte das doch klappen. Mit Elterngeld+ kannst Du 16 Monate ausklammern. Das wäre bis Juli 2022. Wenn Kind 2 im März 2023 kommt, hast Du zwischen Juli 2022 und März 2023 kein komplettes Veranlagungsjahr (bei Selbstständigkeit ist das ja immer das Kalenderjahr), also müsste das Jahr 2020 als Bemessungszeitraum gesetzt werden.
Zu 100% sicher bin ich mir da aber nicht.

Grüsse
BiDi

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Ist das mit 16 Monaten neu? Denn es waren meiner Meinung nach bisher 12 bei Basiselterngeld oder eben 14 bei EG plus.

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Du hast Recht - es sind tatsächlich nur 14 Monate.

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Ja das ist korrekt. Dann liesse sich Jan/Februar 2021 Mutterschutz März 2021 - April 2022 EG-Plus ausklammern.
Durch das Nebengewerbe als Selbstständigkeit ist das letzte vollständige Steuerjahr (meist Kalenderjahr) Bemessungszeitraum.. damit verschiebt sich der Bemessungszeitraum auf das Jahr 2020 da 2021 noch ausklammerungsfähiger EG-Plus-Bezug vorlag.